Die temporäre Arbeit erfreut sich auch in der Pflege zunehmender Beliebtheit. Aber Vorsicht: Wer sich für einen Temporäreinsatz entscheidet, steht nicht vor denselben Bedingungen wie bei einer unbefristeten Festanstellung. Welche Form des Broterwerbs in der aktuellen Lebenssituation die beste Option ist, sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darum gut für sich prüfen.
Was spricht für eine Festanstellung?
Unbefristeter Arbeitsvertrag
Bei einer Festanstellung handelt es sich um ein Beschäftigungsverhältnis, dem ein Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit zugrunde liegt. Speziell für Berufsanfänger gilt diese als erstrebenswert und bedeutet ausserdem eine Vielzahl von Vorteilen, in deren Genuss selbstständig Erwerbende oder temporäre Mitarbeiter nicht kommen.
Sicherheit
Zum einen verhindert die Festanstellung, dass von Vertrag zu Vertrag „gehetzt“ werden muss, zum anderen eventuelle Verdienstlücken bei weniger Arbeit oder zwischen den Einsätzen. Vor allem der gesetzliche Mutterschutz und Kündigungsschutz sind garantiert. Viele Unternehmen schonen vorrangig eigene Personalressourcen und bauen bei finanziellen Engpässen zuerst bei den Temporärmitarbeitern ab. Die Belegschaft mit unbefristeter Anstellung profitiert zudem vielfach von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen, die sie rechtlich besser stellen.
Einarbeitung
Die Einarbeitung bei Mitarbeitenden in Festanstellung ist im Durchschnitt fundierter und findet über einen längeren Zeitraum statt. Die zusätzliche Teilnahme an Schulungen und Weiterbildungen begünstigt nicht nur die korrekte Einhaltung der Arbeitsprozesse, sondern senkt auch das Fehler- und Unfallrisiko.
Integration
Die gegenseitig unterstützende Teamarbeit ist in der Pflege unerlässlich. Ist man im Team integriert, gestaltet sich die Arbeit erfreulicher und einfacher. Aktives Teambildung und Supervision sind darum für ein gutes Betriebsklima unentbehrlich. Wechselt man häufig den Einsatzbetrieb, ist es schwierig seine Rolle zu finden und ein Netzwerk aufzubauen. Kaum hat man angefangen, ist schon wieder Schluss. Das führt mitunter auch bei Bewohnerinnen und Bewohnern der Alters- und Behindertenheime zu Unzufriedenheit und Unruhe, schätzen diese doch die Beständigkeit einer Belegschaft.
Weiterbildung und Karriereentwicklung
Die Möglichkeit der kontinuierlichen Weiterbildung und beruflichen Entwicklung steht Mitarbeitenden in Festanstellung eher offen und ist sogar erwünscht, wohingegen Temporärmitarbeitende nur einen erschwerten Zugang haben.
Arbeitszeugnis
Nach Beendigung einer Festanstellung fällt das Arbeitszeugnis in aller Regel umfangreich und aussagekräftig aus, da alle Angaben wie Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses, Aufgabenbereich und Kompetenzen, Leistungen und Verhalten der/des Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers* aufgeführt sind. Verleihbetriebe stellen nach Abschluss eines temporären Einsatzes meist eine Arbeitsbestätigung (einfaches Arbeitszeugnis) aus, welche im Gegensatz zum Zeugnis keine Qualifikationen enthält. Eine Arbeitsbestätigung bestätigt daher nur, dass der/die Arbeitnehmer/-in* während einer gewissen Dauer beim Arbeitgeber angestellt war. Festgehalten werden die Personalien sowie Start- und Enddatum des Einsatzes.
Was spricht für eine temporäre Anstellung?
Freiheit und Abwechslung
Unter meinen Kandidatinnen und Kandidaten betreue ich einige, die die Temporärarbeit und befristete Anstellungen aufgrund der Ungebundenheit sehr schätzen, da diese wesentlich zu einer ausgeglichenen Work-Life-Balance beiträgt. Eine längere Auszeit um zu reisen, lässt sich zwischen den Einsätzen einfach planen und erspart mühselige Diskussionen, um Ferienwünsche mit Vorgesetzten und Teammitgliedern. Manche ergänzen ihrem Broterwerb in der Pflege eine weitere Tätigkeit oder Weiterbildung, um beruflich Erfüllung zu finden. Die Berufseinsteiger nutzen dieses Angebot vielfach, um Einblicke in andere Versorgungsbereiche und Betriebe zu erhalten und stillen damit den Wunsch nach Abwechslung.
So hervorragend wie das klingt, sollten die einhergehenden Herausforderungen aber nicht ausser acht gelassen werden. Berufseinsteigern rate ich zur Vorsicht. Betriebe, die kurz- oder langfristig auf temporäres Personal angewiesen sind, haben einen Engpass zu überbrücken, der alle Beteiligten fordert. Zeit für eine fundierte Einarbeitung steht meist nicht zur Verfügung. Es braucht Erfahrung, ein gelassenes Gemüt, eine priorisierende Handlungsweise und eine gute Portion Pragmatismus.
Flexibilität durch kürzere Kündigungsfristen
Wer temporär oder befristet arbeitet, profitiert in der Regel von kürzeren Kündigungsfristen.
- Beschäftigung bis zu 3 Monaten = 2 Arbeitstage Kündigungsfrist
- Beschäftigung 4 bis 6 Monate= 7 Kalendertage Kündigungsfrist
- Beschäftigung ab 7 Monaten = 30 Kalendertage Kündigungsfrist
Lohn
Vergleicht man die Lohnstruktur zwischen festangestellten Mitarbeiter/-innen* der Pflege und ihren Kolleginnen/Kollegen* in temporären Funktionen werden Unterschiede erkennbar.
Sie variieren je nach Ausbildung(en), Weiterbildung(en), Funktion(en) und angerechneten Erfahrungsjahren. Weitere Unterschiede zeigen sich auch in den Versorgungsbereichen des Gesundheitswesens, in den Institutionen, Verleihbetrieben und Kantonen. Gesamtarbeitsverträge (GAV) sollten daher auch im Gesundheitswesen zur Selbstverständlichkeit werden.
Temporäre im Stundenlohn kumulieren keine Überstunden/Überzeit auf einem Langzeitkonto. Diese werden regelmässig abgegolten. Ebenso der Anteil des 13. Monatslohns sowie die Ferien- und Feiertagstagsentschädigung. Verleihfirmen sind ebenso in der Pflicht Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitslosen-, Unfall-, Renten- und Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten, wie andere Arbeitgeber. Der BVG Abzug (2. Säule) wird indes für temporäre oder befristete Mitarbeitende erst ab dem dritten Monat obligatorisch. Das monatliche Salär mag auf den ersten Blick höher erscheinen. Aufs Jahr gerechnet und unter Berücksichtigung des Risikos gleicht sich die Rechnung an.
Personalvermittler sind gefordert
Aufgrund der vielseitigen Zeitgutschriften und Zuschlägen für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit sowie Pikettdiensten birgt sowohl die Erstellung des Einsatzvertrags als auch die korrekte Abrechnung der geleisteten Arbeits- und Schichtstunden einige Stolpersteine.
Gemäss SECO werden bei etwa einem Drittel der geprüften Verträge und Abrechnungen Lohnverstösse festgestellt.
Der Pflege gehen die Kräfte aus
Der Pflegeheimmarkt steht in den nächsten Jahrzehnten vor grossen Herausforderungen und Veränderungen, aber auch vielen Chancen. Die demografische Alterung unserer Gesellschaft sorgt einerseits für einen hohen Bedarf an Pflegekapazität und damit für eine fast schon garantierte Nachfrage an Dienstleistungen der Pflegeinstitutionen. Andererseits bewegen sich das damit einhergehende Kostenwachstum und der sich verschärfende Fachkräftemangel in einem gehörigen Spannungsfeld.
Die Schweiz braucht bis ins Jahr 2030 zusätzliche 65`000 Pflegefachkräfte. Uns droht schon heute ein personeller Notstand. Schweizweit sind 5`400 Stellen nicht besetzt. Beinahe jede zweite Pflegefachperson gibt ihren Beruf frühzeitig auf.
Die Ausbildungszahlen sind indes viel zu tief, kritisiert der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK).
Die Pflege stärken
Unabhängig davon, ob sich Pflegende für ein temporäres, befristetes oder festes Anstellungsverhältnis entscheiden, braucht es dringend Lösungen, um den strukturellen Problemen entgegenzuwirken. Das Pflegepersonal weist seit Jahren daraufhin fordert Anerkennung statt Applaus. Verbindliche und transparente Stellenschlüssel, mit denen das Verhältnis der Anzahl der Angestellten zur Anzahl der Fälle geregelt wird. Ebenso zwingend sind verbindliche Gesamtarbeitsverträge, faire Personalreglemente und die Anhebung des Lohnniveaus.
Uns muss klar sein, wie zentral das Gesundheitswesen für unser Wohlergehen ist.